AGB

1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die über www.dat-stuetzwerk.de direkt, per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder gesonderter Vereinbarung zwischen dat stützwerk Inhaberin Ann-Christin Hagen (nachfolgend „dat stützwerk“ genannt) und einem Auftraggeber geschlossen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird den von Ihnen verwendeten Geschäftsbedingungen widersprochen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit privaten Anliegen abschließt.  Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Sinne ihrer beruflichen oder gewerblichen Interessen handelt.
  3. Diese Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der gesonderten Leistungsbeschreibung der jeweils durch den Auftraggeber bestellten Leistung werden durch diesen anerkannt und zum Vertragsbestandteil. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die Vertragsbeziehung vollständig zwischen ihnen geregelt ist. Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen daher nicht.

2. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die von „dat stützwerk“ angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen.
  2. Die auf https://www.dat-stuetzwerk.de dem Interessenten zur Auswahl stehenden Leistungen von „dat stützwerk“ stellen kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage seitens des Interessenten dar. Auf Grundlage der mit der Anfrage übermittelten Daten wird ein individuell angepasstes Angebot durch „dat stützwerk“ für den Interessenten erstellt und an die vom Interessenten angegebene Kontaktadresse übermittelt.
  3. Der Vertrag kommt entweder durch Unterzeichnung und Rücksendung des übermittelten Angebotes an „dat stützwerk“ zu Stande oder soweit der Interessent ein neues Angebot unterbreitet hat wird dieses durch gesonderte Auftragsbestätigung von „dat stützwerk“ gegebenenfalls angenommen.
  4. Alle Rechnungen von „dat stützwerk“ sind sofort fällig. Die angegebenen brutto bzw. netto Preise sind Endpreise.
  5. Der Auftraggeber sichert gegenüber „dat stützwerk“ zu, dass alle von ihm übermittelten Daten vollständig sind und diese der Wahrheit entsprechen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet die Daten während der Beauftragung auf dem aktuellen Stand zu halten.
  6. Des Weiteren sichert der Auftraggeber zu, dass er volljährig bzw. im Falle des Tätigwerdens für eine juristische Person von dieser bevollmächtigt ist.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung und Muster eines Widerrufsformular

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:

dat stützwerk
Inhaberin Ann-Christin Hagen
Falkenburger Str. 12
24568 Kaltenkirchen

Tel. +49 (0) 172 5331836

info@dat-stuetzwerk.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder über unsere Internetseite erreichbares Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns abschicken.​

Folgen des Widerrufs

Sobald dieser Vertrag durch Sie widerrufen wird, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.​

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie beim Abschluss des Vertrages in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB anzusehen sind.

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge, die nicht zwischen „dat stützwerk“ und Ihnen, sondern einem Dritten und Ihnen zu Stand e kommen. Solch etwaige Widerrufsrechte können nicht gegenüber „dat stützwerk“, sondern nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden.​

4. Rechte und Pflichten

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Regelungen sowie die Rechte Dritter zu beachten.
  2. „dat stützwerk“ ist verpflichtet, die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen zu erbringen. Dabei unterliegt „dat stützwerk“, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrags vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes sowie Ort der Vertragserfüllung keinerlei Weisungen des Auftraggebers. „dat stützwerk“ ist auch berechtigt, die geschuldete Leistung oder Teile der geschuldeten Leistung durch Erfüllungsgehilfen oder andere Zuarbeiter erbringen zu lassen.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass „dat stützwerk“ neben ihm noch weitere Auftraggeber hat. Es ist zwischen den Parteien weder ein Branchenschutz, noch ein Wettbewerbsverbot oder Exklusivitätsanspruch vereinbart.
  4. Der Auftraggeber ist gegenüber „dat stützwerk“ verpflichtet, die für die durch ihn in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
  5. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung von dem Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Zahlung bis zum 3. Werktag des Folgemonats zu erbringen, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung durch „dat stützwerk“ bedarf.
  6. Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug, ist „dat stützwerk“ berechtigt, seine Tätigkeit so lange ruhen zu lassen, bis der Zahlungsrückstand völlig ausgeglichen ist. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von „dat stützwerk“ aufrechnen oder verrechnen.
  7. „dat stützwerk“ ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung; sie besteht jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer hiervon schriftlich entbunden wird oder eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen von „dat stützwerk“ erforderlich ist.
  8. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ist „dat stützwerk“ berechtigt einen Hinweis auf der Internetseite des Auftraggebers zu platzieren und diesen mit einem Link zur „dat stützwerk“-Internetseite zu versehen, wenn der Auftrag die Bearbeitung der Internetseite beinhaltet. Des Weiteren ist das Logo von „dat stützwerk“ auf einer evtl. vorhandenen Partner-Unterseite zu präsentieren.
  9. Der Auftraggeber erlaubt „dat stützwerk“ unter Nennung des Auftraggebers und Abbildung des jeweiligen Logos auf der Internetseite von „dat stützwerk“ als Referenz anzuzeigen.

5. Büroleistungen

  1. „dat stützwerk“ übernimmt im Rahmen der Beauftragung im Bereich Büroleistungen für den Auftraggeber Aufgaben und unterstützt diesen bei administrativen Büroabläufen.
  2. Für die im Angebot aufgelisteten Leistungen erhält „dat stützwerk“ ein pauschales Honorar/Stundensatz.
  3. Alle anfallenden Reisekosten im Rahmen des Auftrages werden dem Auftraggeber gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Die Kilometerpauschale beträgt 0,35€ pro Kilometer. Über die Höhe der Kosten wird der Auftraggeber informiert.
  4. Die Laufzeit des Auftragsverhältnisses über Büroleistungen ist, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist, befristet auf 6 Monate, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate, soweit nicht fristgerecht gekündigt wird.
  5. Der Auftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Fällige Honoraransprüche seitens „dat stützwerk“ bleiben von der Kündigung unberührt. Vorauszahlungen werden nicht zurückgezahlt.
  6. Im Rahmen der Büroleistungen überlässt der Auftraggeber „dat stützwerk“ vertrauliche und nur für den Auftrag bestimmte Informationen zu Arbeitsabläufen. „dat stützwerk“ hat die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen zu beachten. „dat stützwerk“ verpflichtet sich, die Daten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
  7. „dat stützwerk“ verpflichtet sich bei Vertragsschluss die vereinbarte Leistung unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG und DSGVO) streng zu beachten. „dat stützwerk“ darf ihr überlassene oder anderweitig zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ausschließlich für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zur Büroleistung und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken verwenden.

6. Marketingleistungen

  1. „dat stützwerk“ übernimmt im Rahmen der Beauftragung im Bereich Marketing für den Auftraggeber Marketingaufgaben und unterstützt diesen bei dessen öffentlichen Auftritten auf unterschiedlichen Plattformen sowie verschiedenen Medien.
  2. Für die im Angebot aufgelisteten Leistungen erhält „dat stützwerk“ ein pauschales Honorar/Stundensatz.
  3. Alle anfallenden Reisekosten im Rahmen des Auftrages werden dem Auftraggeber gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Die Kilometerpauschale beträgt 0,35€ pro Kilometer. Über die Höhe der Kosten wird der Auftraggeber informiert.
  4. Die Laufzeit des Auftragsverhältnisses über Büroleistungen ist, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist, befristet auf 6 Monate, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate, soweit nicht fristgerecht gekündigt wird.
  5. Der Auftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Fällige Honoraransprüche seitens „dat stützwerk“ bleiben von der Kündigung unberührt. Vorauszahlungen werden nicht zurückgezahlt.
  6. Im Rahmen der Marketingleistungen überlässt der Auftraggeber „dat stützwerk“ vertrauliche und nur für den Auftrag bestimmte Informationen zu Arbeitsabläufen. „dat stützwerk“ hat die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen zu beachten. „dat stützwerk“ verpflichtet sich, die Daten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
  7. „dat stützwerk“ verpflichtet sich bei Vertragsschluss die vereinbarte Leistung unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG und DSGVO) streng zu beachten. „dat stützwerk“ darf ihr überlassene oder anderweitig zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ausschließlich für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung.
  8. Soweit Werke, wie z.B. Social Media Posts, von „dat stützwerk“ für den Auftraggeber erstellt und diese dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden, gilt das Werk als abgenommen, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Vorlage des Werkes widerspricht. Der Zahlungsanspruch ist ab Abnahme fällig.

7. Assistenzleistungen bei Personalsuche

  1. „dat stützwerk“ übernimmt im Rahmen der Beauftragung im Bereich Personalsuche für den Auftraggeber Assistenzaufgaben und unterstützt diesen bei der Suche eines oder mehrerer Kandidaten gemäß des auf Anfrage erstellten Angebotes.
  2. Zu den von „dat stützwerk“ zu übernehmenden Assistenzaufgaben zählen je nach Angebot u.a.:
  • Übernahme administrativer Aufgaben (Telefonbereitschaft, Korrespondenz mit Kandidaten, komplettes Bewerber-/Absagemanagement)
  • Erstellung des Anforderungsprofils (soweit nicht vom Auftraggeber vorgegeben)
  • Prüfung des Anforderungsprofils nebst Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung
  • Eigenverantwortliches einsetzen von verschiedenen Recruiting-Instrumenten: Direktansprachen, Anzeigenschaltung in Jobbörsen und anderen geeigneten Plattformen (z.B. Business-Netzwerken, Social Media usw.) sowie Recherche in diversen Foren.
  • Durchführung telefonischer Kandidateninterviews
  • Sichtung und interne Vorbewertung von Bewerbungsunterlagen inkl. Selektion
  • Durchführung von Vorstellungsgesprächen
  1. Für die im Angebot aufgelisteten Leistungen erhält „dat stützwerk“ ein pauschales Honorar, welches sich prozentual vereinbart an dem Brutto-Jahresgehalt zzgl. Mehrwertsteuer des jeweils unter Vertrag genommenen Kandidaten orientiert. Es sind 50% des Honorars bei Auftragserteilung und die restlichen 50% bei Einstellung des Kandidaten fällig. Werden von dem Auftraggeber mehrere Kandidaten mit gleichem Stellenprofil gesucht, ist das gesamte Honorar für einen Kandidaten bei Auftragserteilung, bei den weiteren Kandidaten erst bei Einstellung der jeweiligen Kandidaten fällig.
  2. Als vorläufige Berechnungsgrundlage des Honorars bei Auftragserteilung wird bei der Besetzung einer Vollzeitstelle das Brutto-Jahresgehalt angesetzt. Bei der Besetzung einer Teilzeitstelle wird das Brutto-Jahresgehalt auf Vollzeit hochgerechnet. Zur Ermittlung wird das vereinbarte Brutto-Jahresgehalt (inkl. Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei einer Vollzeitstelle des jeweiligen Kandidaten im ersten Jahr, gerechnet auf zwölf Monate und bei einer Teilzeitstelle nur das auf Vollzeit hochgerechnete Brutto-Jahresgehalt herangezogen. Eine Anpassung an das tatsächlich, mit dem Kandidaten vereinbarte Gehalt, erfolgt im Rahmen der Schlussrechnung nach Einstellung.
  3. Mit dem pauschalen Honorar wird die erbrachte Assistenzleistung von „dat stützwerk“ bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem von „dat stützwerk“ vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber abgegolten. Wird zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet „dat stützwerk“ unverzüglich schriftlich zu informieren.
  4. Alle anfallenden Reisekosten im Rahmen des Auftrages wie z.B. für Vorstellungsgespräche und Anzeigenkosten zur Bewerbersuche werden dem Auftraggeber gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Die Kilometerpauschale beträgt 0,35€ pro Kilometer. Über die Höhe der Kosten wird der Auftraggeber informiert.
  5. Die Reisekosten (inkl. Spesen) von Kandidaten zu Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber werden von „dat stützwerk“ nicht übernommen. Falls die Übernahme von Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber generell oder auch nur in Einzelfällen ausgeschlossen werden soll, wird „dat stützwerk“ vom Auftraggeber jeweils rechtzeitig informiert, so dass betroffene Kandidaten seinerseits rechtzeitig von „dat stützwerk“ informiert werden können.
  6. „dat stützwerk“ haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben in den von Kandidaten erstellten Bewerbungsunterlagen. Gleiches gilt für Schäden, die auf unwahren Aussagen von Kandidaten im Rahmen von Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind. Sollte „dat stützwerk“ von solchen Täuschungsversuchen Kenntnis erlangen, ist „dat stützwerk“ unmittelbar zu einer entsprechenden Mitteilung an den Auftraggeber verpflichtet.
  7. Alle Einschätzungen zu Kandidaten von „dat stützwerk“ erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Dienstleistung von „dat stützwerk“ entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des jeweiligen Bewerbers. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
  8. Die Laufzeit des Auftragsverhältnisses über Assistenzleistungen ist, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist, befristet auf 3 Monate.
  9. Der Auftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Fällige Honoraransprüche seitens „dat stützwerk“ bleiben von der Kündigung unberührt.
  10. Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber wird das Honorar für „dat stützwerk“ auch dann fällig, falls zwischen einem vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Auftrages ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
  11. Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Kandidaten aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber von „dat stützwerk“ erhalten hat und die der Auftraggeber entgegen der Vereinbarung an Dritte weitergegeben hat, schuldet der Auftraggeber das Vermittlungshonorar in vereinbarter Höhe.
  12. Im Rahmen der Assistenzleistungen überlässt „dat stützwerk“ dem Auftraggeber vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu Kandidaten. Der Auftraggeber hat die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen zu beachten. Er verpflichtet sich, die Daten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
  13. „dat stützwerk“ verpflichtet sich bei Vertragsschluss die Assistenzleistung unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG und DSGVO) streng zu beachten. „dat stützwerk“ darf ihr überlassene oder anderweitig zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ausschließlich für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zur Personalsuche und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken verwenden.

8. Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Bei unbefristeten Verträgen können die Parteien den geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angabe eines Grundes kündigen.
  2. In den übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, also z.B. per Brief oder E-Mail.
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Haftung

  1. „dat stützwerk“ haftet unbeschränkt nur für vorsätzliches Handeln sowie bei Abgabe einer Garantie. Ebenso haftet es für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  2. Für das nicht vorsätzliche und nicht grobfahrlässige Verhalten wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines vorliegenden Dienstleistungsvertrages typischerweise gerechnet werden muss, höchstens jedoch auf EUR 3.000.000,00 bei Sach- und Personenschäden sowie bei Vermögensschäden auf EUR 100.000.00. „dat stützwerk“ ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von EUR 100.000.00 für Vermögensschäden.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „dat stützwerk“ nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 dieser Haftungsregelung entsprechend.
  4. Sollte der Auftraggeber mit der Leistung von „dat stützwerk“ nicht einverstanden sein, so hat er dieses unverzüglich anzuzeigen. „dat stützwerk“ wird sich unverzüglich um Abhilfe bemühen. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. Verjährung

  1. Alle Ansprüche gegen „dat stützwerk“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in 5 Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in 10 Jahren.
  2. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „dat stützwerk“ beruhen.

11. Änderungsvorbehalt, Teilnichtigkeit

  1. Diese Geschäftsbedingungen als auch die angebotenen Leistungen können von „dat stützwerk“ jederzeit ohne Angaben von Gründen geändert werden, soweit dies für den Auftraggeber in Ansehung des Vertragszweckes nicht unzumutbar ist. „dat stützwerk“ wird den Auftraggeber über die beabsichtigten Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder Brief unter Nutzung der vom Auftraggeber angegebenen Daten unterrichten. Die geänderten Geschäftsbedingungen oder Leistungen werden wiederum Vertragsbestandteil zwischen den Parteien, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs 6 Wochen nach der Unterrichtung durch „dat stützwerk“ über die Änderungen per E-Mail oder Brief der Geltung der geänderten Geschäftsbedingungen widerspricht. In der Mitteilung über die Änderung der Geschäftsbedingungen oder Leistungen wird „dat stützwerk“ den Auftraggeber auf sein Widerspruchsrecht, die geltende Widerspruchsfrist sowie auf deren Wirkung ausdrücklich hinweisen.
  2. Änderungen mit unwesentlichem Einfluss auf die zu erbringenden Leistungen von „dat stützwerk“ stellen keine Leistungsänderung dar.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung von über diese AGB einbezogenen Vertragsbestandteilen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

12. Teilnahme an Vorträgen

  1. Der Veranstalter der angebotenen kostenlosen Vorträge – Online- sowie Präsenzveranstaltungen – ist „dat stützwerk“. Eventuelle externe Referenten werden ggf. durch den Veranstalter je nach Veranstaltung und Themengebiet hinzugezogen.
  2. Nach Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars für den jeweiligen angebotenen Vortrag unter www.dat-stuetzwerk.de/events erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung binnen 7 Tagen. Erst nach Übermittlung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zwischen den Interessenten und „dat stützwerk“ zu Stande.
  3. Sollte der Teilnehmer unerwartet verhindert sein, so hat der Teilnehmer „dat stützwerk“ rechtzeitig über die Absage per E-Mail zu informieren. Da Veranstaltungen immer mit einem Planungsaufwand verbunden sind, hoffen wir auf ein kollegiales Miteinander.
  4. „dat stützwerk“ ist berechtigt die Anmeldung eines Interessenten zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Für das Zustandekommen der jeweilig angebotenen Vorträge ist eine Mindestanzahl von 3 Teilnehmern erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich „dat stützwerk“ vor, die Veranstaltung abzusagen. Gleiches gilt, wenn der Vortrag aus zwingenden Gründen ausfällt oder abgesagt werden muss (z.B. Krankheit des Referenten). In diesen Fällen bemüht sich „dat stützwerk“ die Veranstaltung zeitnah nachzuholen.
  6. Sämtliche Unterlagen unserer angebotenen Vorträge sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen an Dritte übertragen.
  7. Bei allen Veranstaltungen werden gelegentlich Fotos und/oder Videos aufgenommen, die die Veranstalter beabsichtigen für PR-Zwecke zu veröffentlichen. Wenn sie mit der Verwendung dieser Fotos und/oder Videos einverstanden sind, vermerken Sie dies bitte in der jeweils zu Beginn der Veranstaltung ausgegebenen Teilnehmerliste bzw. in dem Anmeldeformular.
  8. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände übernimmt „dat stützwerk“ keine Haftung. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet „dat stützwerk“ nur, wenn die Verletzung auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Für sonstige Fälle vertraglicher und außervertraglicher Haftung beschränkt sich die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei der Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen von „dat stützwerk“.

13. Teilnahme an Workshops/Kursen

  1. Der Veranstalter der angebotenen Workshops/Kursen – Online- sowie Präsenzveranstaltungen – ist „dat stützwerk“. Externe Referenten werden ggf. durch den Veranstalter je nach Veranstaltung und Themengebiet hinzugezogen.
  2. Nach Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars für den jeweiligen angebotenen unter www.dat-stuetzwerk.de erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Erst nach Übermittlung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über die Teilnahme an dem Workshop/Kurs zwischen den Interessenten und „dat stützwerk“ zu Stande.
  3. Der Rechnungsbetrag ist vor Beginn des Workshops/Kurses an „dat stützwerk“ zu entrichten. Bei den angegebenen Preisen und Gebühren handelt es sich um Nettoangaben, hinzu kommt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund verhindert sein, so hat der Teilnehmer „dat stützwerk“ über die Absage per E-Mail zu informieren. „dat stützwerk“ erstattet bei Benachrichtigung über einen wichtigen Grund bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn den geleisteten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zzgl. gesetzlicher USt. Es erfolgt keine Erstattung bei verspäteter Absage.
  5. Für Veranstaltungen im Rahmen der Hamburger Existenzgründungsinitiative gilt folgende Frist: Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Es erfolgt keine Erstattung bei verspäteter Absage.
  6. „dat stützwerk“ ist berechtigt die Anmeldung eines Interessenten zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. Für das Zustandekommen der jeweilig angebotenen Vorträge ist eine Mindestanzahl von 5 Teilnehmern erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich „dat stützwerk“ vor, die Veranstaltung abzusagen. Gleiches gilt, wenn der Vortrag aus zwingenden Gründen ausfällt oder abgesagt werden muss (z.B. Krankheit des Referenten). In diesen Fällen bemüht sich „dat stützwerk“ die Veranstaltung zeitnah nachzuholen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. sollte der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erfolgt einer Rückerstattung des bereits geleisteten Rechnungsbetrages.
  8. Sämtliche Unterlagen unserer angebotenen Vorträge sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen an Dritte übertragen.
  9. Bei allen Veranstaltungen werden gelegentlich Fotos und/oder Videos aufgenommen, die die Veranstalter beabsichtigen für PR-Zwecke zu veröffentlichen. Wenn sie mit der Verwendung dieser Fotos und/oder Videos einverstanden sind, vermerken Sie dies bitte in der jeweils zu Beginn der Offline-Veranstaltung ausgegebenen Teilnehmerliste.
  10. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände übernimmt „dat stützwerk“ keine Haftung. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet „dat stützwerk“ nur, wenn die Verletzung auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Für sonstige Fälle vertraglicher und außervertraglicher Haftung beschränkt sich die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei der Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen von „dat stützwerk“.

14. Buchung von Zusatzleistungen

  1. Die von „dat stützwerk“ neben den Vorträgen, Workshops und Kursen zusätzlich angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen.
  2. Der jeweilige zu buchbare Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Angebotes, der Bestandteil des Vertrages wird.
  3. Die zur Auswahl stehenden Leistungspakete von „dat stützwerk“ stellen kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes seitens des Interessenten dar. Mit Eingabe der im Bestellprozess abgefragten Daten und Absenden des bereitgestellten Bestellformulars gibt der Interessent ein Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages zu den unter Umständen ausgewählten Konditionen je nach Leistungspaket ab. Der Eingang des Angebotes wird durch „dat stützwerk“ per E-Mail automatisch bestätigt. Der Vertrag kommt erst dann durch Annahmeerklärung von „dat stützwerk“ per separater E-Mail zustande.
  4. Durch Auswahl eines entgeltlichen Leistungspaktes akzeptiert der Käufer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung. Die durch die Bestellung entstehenden Kosten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum jeweils gewählten Leistungspaket. Der zu zahlende Betrag wird im Shop in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen von „dat stützwerk“ sind sofort fällig. Die angegebenen brutto bzw. netto Preise sind Endpreise.

15. Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung, und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet ausschließlich statt, soweit eine Einwilligung der Interessenten vorliegt bzw. der Auftraggeber der Verarbeitung zugestimmt hat oder eine gesetzliche Rechtfertigung vorliegt. Eine solche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn „dat stützwerk“ die personenbezogenen Daten zur Erfüllung vertraglicher Pflichten verarbeitet.
  2. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Interessenten und Auftraggebern ist für die Gewährleistung der angebotenen Dienstleistungen erforderlich.

16. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
  2. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von „dat stützwerk“.
  4. Es gilt deutsches Recht. Soweit rechtlich zulässig möglich, ist Gerichtsstand Kaltenkirchen vereinbart.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten diese gesetzlichen Bestimmungen.