Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegendes, Unternehmerstellung und Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dat stützwerk, Inhaberin Ann-Christin Hagen, Falkenburger Str. 12, 24568 Kaltenkirchen, nachfolgend „Anbieterin“, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Kunde“.
1.2 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder in Vorbereitung einer solchen Tätigkeit handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen Unternehmern gleich.
1.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abzuschließen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertrag im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Aufnahme, Erweiterung oder Umstrukturierung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen wird.
1.5 Die Anbieterin erbringt Agentur-, Marketing-, Beratungs-, Coaching- und Mentoringdienstleistungen. Art, Umfang, Dauer und konkrete Inhalte der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen der Parteien.
1.6 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.7 Die Verwendung des generischen Maskulinums dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, in Broschüren oder in sonstigen Werbematerialien dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme bzw. zur Abgabe einer Anfrage („invitatio ad offerendum“).
2.2 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst nach individueller Kontaktaufnahme, Bedarfsanalyse und Abstimmung des konkreten Leistungsumfangs zustande. Grundlage der Zusammenarbeit ist regelmäßig ein individuelles Erstgespräch oder eine sonstige individuelle Vorabklärung, in deren Rahmen Zielsetzung, Ausgangslage, Bedarf und gewünschter Leistungsumfang des Kunden besprochen werden.
2.3 Auf Grundlage dieser individuellen Abstimmung unterbreitet die Anbieterin dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform. Dieses enthält insbesondere Angaben zum Leistungsumfang, zur Vergütung, zur Laufzeit, zu Zahlungsmodalitäten sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform, insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung des Angebots oder über eine hierfür vorgesehene Annahmefunktion innerhalb einer Angebots- oder Rechnungssoftware erfolgen.
2.5 Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsschlusses seine Unternehmereigenschaft zu bestätigen. Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder von einem Nachweis der Unternehmereigenschaft abhängig zu machen, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Kunde als Unternehmer handelt.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
3.1 Allgemeiner Leistungsrahmen
3.1.1 Die Anbieterin erbringt Leistungen in den Bereichen Marketing, Social Media, Online-Marketing, Strategie, Content, Projektbegleitung, Beratung, Coaching und Mentoring. Die Leistungen können je nach Vereinbarung online, telefonisch, per E-Mail, über sonstige digitale Kommunikationsmittel oder vor Ort erbracht werden.
3.1.2 Die konkrete Leistung richtet sich ausschließlich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Allgemeine Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Kommunikationsmitteln dienen lediglich der Beschreibung möglicher Leistungsfelder und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsinhalt, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.vereinbart wurde.
3.2 Agenturleistungen
3.2.1 Soweit die Anbieterin Agenturleistungen erbringt, unterstützt sie den Kunden bei der strategischen, konzeptionellen, kreativen und operativen Umsetzung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen.
3.2.2 Agenturleistungen können insbesondere die Analyse bestehender Marketingmaßnahmen, die Entwicklung von Marketing-, Kommunikations-, Content- oder Social-Media-Strategien, die Erstellung von Texten, Grafiken, Social-Media-Beiträgen, Kampagnenkonzepten, Redaktionsplänen, Werbeanzeigen, Auswertungen, Präsentationen und sonstigen Marketingmaterialien umfassen.
3.2.3 Die Anbieterin kann den Kunden zudem bei der Planung, Einrichtung, Betreuung, Optimierung oder Auswertung von Kampagnen, Online-Auftritten, Social-Media-Profilen, Werbekonten, E-Mail-Marketing-Strukturen oder sonstigen Marketingprozessen unterstützen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2.4 Soweit konkrete Arbeitsergebnisse geschuldet sind, etwa Texte, Grafiken, Konzepte, Präsentationen, Kampagnenentwürfe oder sonstige abgrenzbare Werke, gelten insoweit ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Im Übrigen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
3.2.5 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Gewähr für eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Anzahl von Leads, Anzahl von Neukunden, Umsatzsteigerung, Conversion-Rate, Platzierung in Suchmaschinen, Social-Media-Wachstum oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
3.2.6 Der Kunde bleibt für die abschließende Prüfung und Freigabe der jeweiligen Inhalte, Kampagnen, Veröffentlichungen und Werbeaussagen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3.3 Coaching- und Mentoring-Leistungen
3.3.1 Soweit Coaching- oder Mentoring-Leistungen vereinbart werden, handelt es sich um individuelle Beratungsleistungen. Gegenstand ist nicht die systematische Vermittlung eines feststehenden Curriculums, sondern die persönliche, situationsbezogene und bedarfsorientierte Begleitung des Kunden.
3.3.2 Die Coaching- und Mentoring-Leistungen dienen insbesondere der individuellen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketing-, Kommunikations-, Sichtbarkeits-, Positionierungs- oder Geschäftsstrategien. Die Inhalte werden an der konkreten Ausgangslage, den Zielen, Ressourcen, Fragestellungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Kunden ausgerichtet.
3.3.3 Die Zusammenarbeit erfolgt prozessorientiert, anlassbezogen und individuell. Ein für alle Kunden identisches Schulungs-, Ausbildungs- oder Unterrichtsprogramm ist nicht Bestandteil der Vereinbarung, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wird.
3.3.4 Die Anbieterin schuldet im Rahmen des Coachings oder Mentorings keine Ausbildung, keinen Berufsabschluss, keine Zertifizierung und keine systematische Vermittlung von Fachwissen nach einem festen Lehrplan. Soweit im Rahmen der Beratung fachliche Hinweise, Impulse, Empfehlungen, Strategien oder methodische Inhalte vermittelt werden, erfolgt dies stets bezogen auf den konkreten Beratungsbedarf des jeweiligen Kunden.
3.3.5 Eine Lernerfolgskontrolle findet nicht statt. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Kompetenzentwicklung, eine messbare Verbesserung oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis eintritt. Der Kunde bleibt für die eigenverantwortliche Umsetzung der im Rahmen des Coachings oder Mentorings besprochenen Inhalte, Empfehlungen und Strategien selbst verantwortlich.
3.4 Ergänzende Materialien und digitale Inhalte
3.4.1 Arbeitsmaterialien, Vorlagen, Checklisten, Aufzeichnungen, Videos oder sonstige digitale Inhalte können ergänzend zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen ausschließlich der Unterstützung und Vertiefung der individuellen Zusammenarbeit.
3.4.2 Diese Materialien stellen keine eigenständige Hauptleistung dar, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot abweichend vereinbart wurde. Sie begründen insbesondere kein eigenständiges Schulungs-, Ausbildungs- oder Unterrichtsprogramm.
3.4.3 Die Anbieterin behält sich vor, freiwillige Zusatzmaterialien jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit hierdurch der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung nicht beeinträchtigt wird.
3.5 Termine und Durchführung
3.5.1 Termine werden individuell vereinbart. Die Anbieterin ist berechtigt, Termine aus organisatorischen, technischen oder persönlichen Gründen zu verschieben, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
3.5.2 Vom Kunden gewünschte Terminverschiebungen oder Absagen sind der Anbieterin so früh wie möglich mitzuteilen. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder nimmt der Kunde den Termin ohne Absage nicht wahr, gilt der Termin als in Anspruch genommen, sofern der Kunde die verspätete Absage oder Nichtteilnahme zu vertreten hat.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und Inhalte rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Inhalte, Entwürfe, Konzepte, Anzeigen, Texte, Grafiken oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erforderliche Freigaben oder Änderungswünsche mitzuteilen.
4.3 Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Mitwirkungen oder Freigaben nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin. Vereinbarte Fristen und Leistungszeiträume verlängern sich entsprechend.
4.4 Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Aussagen, Bilder, Logos, Marken, Produktinformationen, Werbeaussagen, Kundendaten und sonstigen Materialien verantwortlich. Die Anbieterin prüft diese Inhalte nicht rechtlich, steuerlich oder berufsrechtlich, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
4.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die abschließende Prüfung und Freigabe von Veröffentlichungen, Werbeanzeigen, Social-Media-Beiträgen, Webseiteninhalten und sonstigen Außenauftritten. Mit Freigabe durch den Kunden gilt der jeweilige Inhalt als zur Veröffentlichung genehmigt.
4.6 Soweit für die Leistungserbringung Zugänge zu Plattformen, Accounts, Werbekonten, Webseiten, Tracking-Systemen oder sonstigen Drittanbieterdiensten erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig bereitzustellen und die erforderlichen Berechtigungen einzuräumen.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien und sonstigen Vorgaben der jeweiligen Plattformen und Drittanbieter einzuhalten. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen, technische Änderungen oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern, soweit diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.
§ 5 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
5.1 Soweit die Anbieterin konkrete Arbeitsergebnisse schuldet, wird sie diese dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung übermitteln.
5.2 Der Kunde hat das Arbeitsergebnis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche in Textform mitzuteilen.
5.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern die Anbieterin den Kunden bei Übermittlung des Arbeitsergebnisses auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
5.4 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen Zusatzleistungen dar und sind gesondert zu vergüten, sofern die Anbieterin diese übernimmt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Bei laufenden Betreuungs-, Agentur-, Beratungs- oder Mentoringverträgen ist die Vergütung jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Soweit Ratenzahlung vereinbart wird, ergeben sich Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten aus dem jeweiligen Angebot. Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich des Rückstands auszusetzen.
6.5 Die Anbieterin ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.6 Externe Kosten, insbesondere Werbebudgets, Druckkosten, Lizenzkosten, Stockmaterialien, Softwarekosten, Reisekosten oder Kosten von Drittanbietern, sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich in der vereinbarten Vergütung enthalten sind.
6.7 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Texte, Grafiken, Konzepte, Designs, Präsentationen, Vorlagen, Strategiepapiere, Redaktionspläne, Social-Media-Beiträge oder sonstige Inhalte erstellt werden, räumt die Anbieterin dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
7.2 Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
7.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung als eigenes Produkt, Nutzung zur Beratung Dritter oder sonstige Verwertung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig.
7.4 An Konzepten, Strategien, Vorlagen, Methoden, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und sonstigem Know-how der Anbieterin werden keine weitergehenden Rechte übertragen. Diese verbleiben bei der Anbieterin.
7.5 Die Anbieterin ist berechtigt, erbrachte Leistungen nach Abschluss des Projekts als Referenz zu verwenden, insbesondere den Namen und das Logo des Kunden sowie öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
§ 8 Vertraulichkeit und Know-how-Schutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, interne Abläufe, Kalkulationen, Zugangsdaten, Konzepte, nicht veröffentlichte Inhalte sowie sonstige Informationen, die erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
8.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8.4 Nicht vertraulich sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.
9.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anbieterin ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin, abrufbar unter: [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].
9.3 Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
10.2 Probephase und beiderseitiges Lösungsrecht
Die Parteien vereinbaren eine Probephase von sechs Wochen ab Vertragsbeginn. Innerhalb dieser Probephase sind beide Parteien berechtigt, sich ohne Angabe von Gründen durch Erklärung in Textform vom Vertrag zu lösen.
Die Erklärung wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam, sofern in der Erklärung kein späterer Beendigungszeitpunkt genannt wird. Die Lösung vom Vertrag wirkt ausschließlich für die Zukunft. Bereits bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen der Anbieterin sind angemessen zu vergüten.
Die angemessene Vergütung bemisst sich vorrangig nach den im Angebot vereinbarten Einzelpreisen, Stunden- oder Tagessätzen. Soweit solche nicht vereinbart sind, erfolgt die Vergütung nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum vereinbarten Gesamtleistungsumfang. Bei laufenden Betreuungs-, Agentur-, Beratungs- oder Mentoringverträgen kann die Vergütung zeitanteilig berechnet werden, soweit die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen nicht konkret abgrenzbar sind.
Bereits gezahlte Vergütungsbestandteile, die die nach vorstehenden Grundsätzen geschuldete Vergütung übersteigen, sind dem Kunden zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich zwingend bestehen.
10.3 Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probephase vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder festen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt, Zugangsdaten oder Inhalte unbefugt weitergibt oder die weitere Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen unzumutbar ist.
10.6 Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Rechte bei Leistungsstörungen
11.1 Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich und möglichst konkret in Textform mitzuteilen, damit die Anbieterin prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen kann.
11.3 Bei Dienstleistungen schuldet die Anbieterin keinen bestimmten Erfolg. Eine Unzufriedenheit mit dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Maßnahme begründet für sich genommen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
§ 12 Haftung
12.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Die Anbieterin haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Werbeaussagen, Marken, Bildern, Produkten oder Dienstleistungen des Kunden, sofern eine rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.
12.5 Die Anbieterin haftet nicht für Maßnahmen, Sperrungen, Ablehnungen, Reichweitenbeschränkungen, technische Störungen, Algorithmusänderungen oder sonstige Entscheidungen von Plattformen und Drittanbietern, sofern diese nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.
12.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare, von außen kommende und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
13.2 Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen. Im Übrigen ruhen die vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses.
13.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an und ist eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Anbieterin.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
